Morgen am Freitag 15.04.2016 findet die ordentliche Mitgliederversammlung des SCM um 19:00 Uhr im Nebenraum des Kegelcenters statt. Eine Satzungsänderung steht an und u.a. aus diesem Grund bitten wir um rege Teilnahme an dieser Veranstaltung. Ein weiterer Grund für eine Teilnahme liegt im Entgegenbringen von Achtung gegenüber unserer Arbeit im Vorstand und der verschiedenen Funktionen, die wir ausüben. Ein Engagement und das sich zur Verfügung stellen machen wir nicht aus Selbstzweck oder Titelhascherei heraus, sondern weil es uns um den Verein, die Mitglieder und vor Allem um die Kinder geht, denen wir eine sinnvolle Alternative für Freizeitgestaltung bieten.
Als gesetzliche Vertreter von Minderjährigen haben Sie als Eltern die Möglichkeit auf Mitglieder-versammlungen ab- und mitzustimmen. Wir bitten Sie, von diesem Recht rege Gebrauch zu machen.
Da keine Wahlen anstehen dürften wir von einem zügigen Verlauf der Veranstaltung ausgehen.
SPORTCLUB 1983 MUTTERSTADT e. V.
Einladung zur Mitgliederversammlung
Freitag, den 15. April 2016, 19:00 Uhr
Nebenzimmer, Kegelcenter Mutterstadt
1. Begrüßung
2. Feststellung der Tagesordnung
3. Bericht des Vorstandes und der Abteilungen
4. Kassenbericht
5. Revisionsbericht
6. Entlastung
7. Satzungsänderung
Die Satzung muss gemäß Schreiben vom Finanzamt und Amtsgericht in mehreren Punkten geändert werden. Eine ausführliche Darstellung der Änderungen ist auf Seite 2 der Einladung angegeben.
8. Ehrungen und Verschiedenes
Weitere Informationen unter www.sc-mutterstadt.de
Anträge müssen bis zum 31. März 2016 schriftlich beim Vorstand eingereicht werden.
11.03.2016 Der Vorstand
Seite 2
Antrag der Vorstandschaft:
Die Vorstandschaft schlägt der Mitgliederversammlung vor, die Satzung wie folgt zu ändern:
Bisherige Version mit "bisher -" vorangestellt - neue Version ab 15. April 2016 "neu -" vorangestellt
bisher - § 5.1
Rechtsgrundlage für die Arbeit des Vereins, seiner Organe und Mitglieder sind die Satzung und Regelungen des DVV, des Volleyball-Verbandes Rheinland-Pfalz, des Volleyballverbandes Pfalz, sowie des Sportbundes Pfalz und des Landessportbundes Rheinland-Pfalz (LSB) als auch diese Satzung und die nachstehend aufgeführten Ordnungen, nebst ggf. vorhandener Anlagen. Diese Ordnungen des SCM gelten nicht als Satzung im Sinne des § 25 BGB. Sie können mit einfacher Stimmenmehrheit abgeändert werden, soweit in ihnen nichts anderes ausdrücklich bestimmt ist.
Soweit diese Satzung nichts anderes besagt, gelten für den SCM die Satzungen und Ordnungen der höheren Verbände und Sportbünde.
Die Ordnungen des SCM sind nachfolgend:
neu - § 5.1
Rechtsgrundlage für die Arbeit des Vereins ist diese Satzung und der darin formulierte Vereinszweck.
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§ 5.1.1. Geschäftsordnung (GO)
§ 5.1.2. Finanzordnung (FO) nebst Anlagen
§ 5.1.3. Jugendordnung (JO)
Alle 3 vorgenannten Paragraphen entfallen
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bisher - § 5.2.
Auf Beschluss des Vorstands können zusätzliche Ordnungen eingeführt werden, die damit den unter 5.1 erwähnten Rechtscharakter erhalten.
neu - § 5.2.
Zur Durchführung des Vereinszweckes gibt sich der SCM über den Vorstand u.a. eine Geschäftsordnung, eine Finanzordnung und eine Jugendordnung. Auf Beschluss des Vorstands können zusätzliche Ordnungen eingeführt werden.
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bisher - § 5.3.
Ordnungen bedürfen zu ihrer Einführung oder Änderung der Zustimmung des Vorstands. Die Mitgliederversammlung hat die Aufgabe die Ordnungen zu bestätigen, teilweise zu bestätigen und zur Überarbeitung an den Vorstand zurück zu geben oder zu verwerfen. Im zuletzt genannten Fall tritt die entsprechende Vorgängerversion einer Ordnung automatisch in Kraft. Soweit und solange für einen Aufgabenbereich keine SCM-eigene Ordnung besteht, gelten sinngemäß die entsprechenden Ordnungen des Sportbundes Pfalz, des LSB Rheinland-Pfalz und/oder des Volleyballverbandes Pfalz und des DVV.
neu -§ 5.3.
Ordnungen bedürfen zu ihrer Einführung oder Änderung der Genehmigung des Vorstands. Die Mitgliederversammlung hat die Aufgabe die Ordnungen zu bestätigen, teilweise zu bestätigen und zur Überarbeitung an den Vorstand zurück zu geben oder zu verwerfen. Im zuletzt genannten Fall tritt die entsprechende Vorgängerversion einer Ordnung automatisch in Kraft.
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bisher - § 6.1.
Nachrichten über den Erlass von Satzungen und Ordnungen sowie Beschlüssen werden über die jeweils zuständigen amtlichen Nachrichtenorgane veröffentlicht. Die amtlichen Nachrichtenorgane des Vereins sind in dieser Reihenfolge:
1. die amtlichen Nachrichtenorgane des DVV
2. die amtlichen Nachrichtenorgane des Landessportbundes Rheinland-Pfalz
3. die offiziellen Mitteilungen des VVRP über Rundschreiben und/oder Veröffentlichung auf der offiziellen Internetseite des VVRP.
4. die offiziellen Mitteilungen des VVP über Rundschreiben und/oder Veröffentlichung auf der offiziellen Internetseite des VVP.
5. die offiziellen Mitteilungen des SCM über Rundschreiben und/oder Veröffentlichung auf der offiziellen Internetseite des SCM.
neu - § 6.1.
Nachrichten über den Erlass von Satzungen und Ordnungen sowie Beschlüssen werden über im amtlichen Nachrichtenorgan des SCM veröffentlicht. Das amtliche Nachrichtenorgan wird vom Vorstand des SCM festgelegt.
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bisher - § 20.4.
Beschlüsse über Satzungsänderungen werden Dritten gegenüber mit Eintragung in das Vereinsregister wirksam, im Innenverhältnis sind sie ab Beschlussfassung bindend.
neu - § 20.4.
Beschlüsse über Satzungsänderungen werden mit Eintragung in das Vereinsregister wirksam.
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bisher - § 23.2.
Die Versammlung verfügt auch über das Vermögen des Vereins, das nur zu einem gemeinnützigen sportlichen Zweck verwendet werden darf. Dazu übergibt sie es dem Sportbund Pfalz.
Liquidator ist der Vorstand i.S.d. § 26 BGB.
neu - § 23.2.
Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Sportbund Pfalz e.V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.
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Ende der Änderungen